Informationen zum 1. Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Beginn: 23. April 2026 um 17:00 Uhr
Ab diesem Zeitpunkt ist die Ticketziehung über die EAG-Abwicklungsstelle möglich.
Gefördert wird die Neuerrichtung sowie die Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen.
Zusätzlich wird die Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert, sofern diese mit einer förderfähigen Photovoltaikanlage verbunden sind.
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
|---|---|---|
| A | 0,01 – 10 kWp | 150 € / kWp |
| B | > 10 – 20 kWp | 140 € / kWp |
| C | > 20 – 100 kWp * | 130 € / kWp * |
| D | > 100 – 1.000 kWp * | 120 € / kWp * |
* Bei den Kategorien C und D ist der maximale Fördersatz vorgegeben. Die Reihung erfolgt nach dem angegebenen Förderbedarf („verkehrtes Bieterverfahren“).
Fixer Fördersatz: 150 € pro kWh Speicherkapazität
Die Förderung eines Stromspeichers ist an eine gleichzeitig einzureichende Photovoltaikanlage gekoppelt.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die offizielle Plattform:
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die Informationen der EAG-Abwicklungsstelle.